Personalunion
1) Verbindung zweier Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt. - 2) Leitung zweier verschiedener Unternehmer durch dieselbe Person. - 3) Verbindung mehrerer Ämter in einer Person (Realunion).
([lat.] personalis unio [F.], 1776) ist die Verbindung zweier Staaten durch die Person desselben Staatsoberhaupts (z.B. England und Hannover 1714-1837, Preußen und Neuenburg 1707-1848).
besteht bei einer Staatenverbindung, bei der die beteiligten Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt verbunden sind. P. gab es bisher nur in Monarchien. Sie beruhte auf dynastischen Zufälligkeiten, sei es, dass der Erbmonarch eines Staates in einem anderen zum Herrscher gewählt wurde, sei es, dass die Thronfolgeordnungen zweier Staaten ein und dieselbe Person zum Thronfolger vorsahen. Die P. berührt als solche die völlige Unabhängigkeit der beteiligten Staaten voneinander nicht. Beide sind Völkerrechtssubjekte; ein Gesamtstaat besteht nicht. Beispiele: Polen und Sachsen mit Unterbrechungen 1697-1765; England und Hannover 1714-1837; Niederlande und Luxemburg 1815-1890.
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