Gesamtstaat im bundesstaatlichen System (Bundesstaat) die Einheit aus dem Zentralstaat und den Gliedstaaten. Der G. wirkt vor allem nach aussen als Völkerrechtssubjekt, nach innen vorwiegend als gesamtverfassunggebende Staatsgewalt. Ein Unterschied zwischen G. und Zentralstaat wird weitgehend geleugnet, wobei jedoch übersehen wird, dass sich die Hoheit des Zentralstaates nicht auf die Gliedstaaten bezieht und daher deren Rechte nicht einschränken kann, sondern dass es dazu eines übergeordneten Ganzen bedarf.
Weitere Begriffe : WBO | akzessorisch | Wirtschaftliche Einheit |
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