Personalversammlung

im öffentlichen Dienst die Versammlung aller Bediensteten einer Dienststelle. Sie ist ein Organ der Personalvertretung. Findet mindestens einmal in jedem Kalenderjahr statt (bei Bundesdienststellen mindestens einmal im Halbjahr), wenn der Personalrat seinen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Die P. kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen; sie darf alle Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen.

ist im öffentlichen Dienst die Versammlung aller Bediensteten der Dienststelle. Sie ist ein Organ im Rahmen der Personalvertretung. Die ordentliche P., auf welcher der Personalrat seinen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat, findet einmal jährlich statt. Die außerordentliche P. kann zwischenzeitlich aus besonderem Anlass einberufen werden.

Personalvertretung.




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