Pflegekurse
Im Sozialrecht :
In der sozialen Pflegeversicherung werden für Pflegepersonen und sonstige an der Pflege interessierte Personen Pflegekurse an- geboten (§45 SGB XI). Mit den Kursen soll die Pflege erleichtert und die Belastung durch die Pflege vermindert werden. An den Schulungskursen können sowohl Angehörige als auch sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen bzw. interessierte Personen teilnehmen. Die Kurse können von einer Pflegekasse allein oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchgeführt werden. Ausserdem ist eine Beauftragung anderer Einrichtungen zulässig (§45 Abs. 2 SGB XI).
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