Pflichtverletzung bei Sonderaufträgenim Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine allgemeine militärische Pflichtverletzung erfasst (§§ 44, 45 WStG).
Weitere Begriffe : Rückgewähranspruch | Kurant | Konkubinat |
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