Planungsschäden

nennt man Vermögensnachteile, die dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen (Bauleitplan) entstehen. Die Entschädigung hierfür (in Geld oder durch Übernahme) ist in §§ 39 ff. BauGB näher geregelt.




Vorheriger Fachbegriff: Planungsleitsätze | Nächster Fachbegriff: Planungsverband


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen