Planungsschädennennt man Vermögensnachteile, die dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen (Bauleitplan) entstehen. Die Entschädigung hierfür (in Geld oder durch Übernahme) ist in §§ 39 ff. BauGB näher geregelt.
Weitere Begriffe : Vorlagepflicht | Erbenwartrecht | Überwachung von Personen |
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