Polizeiverwaltungsgesetz

ist das die Polizeiverwaltung betreffende Gesetz. Das preußische P. (PrPVG) (1.6. 1931) ist das preußische Landesgesetz, welches das Polizeirecht auf der Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundlegend regelte und in § 14 I eine polizeiliche Generalklausel enthielt. An das preußische P. schließen sich die Landespolizeigesetze der Nachkriegszeit an. Lit.: Kroeschell, K., Rechtsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, 1992; Naas, S., Die Entstehung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes, 2003




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