Polizeivollzugsbehörden

nach dem institutionellen Polizeibegriff alle Behörden und Dienststellen, die der Organisation und Institution Polizei zugehören. Dazu gehören nicht die allgemeinen Ordnungsbehörden und Sonderordnungsbehörden. Dem materiellen Polizeibegriff ist eine derartige Unterscheidung fremd. Zum Zuständigkeitsverhältnis von Ordnungs- und Polizeibehörden allgemeine Ordnungsbehörden.
Zu den Polizeivollzugsbehörden der Länder gehören die Schutzpolizei, die Kriminalpolizei, die Bereitschaftspolizei und die Wasserschutzpolizei.
Die Polizeivollzugsbehörden sind in der Regel Teil der unmittelbaren Landesverwaltung und untergliedern sich daher in Ministerium, Bezirksregierung und Polizeipräsident.




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