Sonderordnungsbehörden

Behörden, die auf spezialgesetzlichen Gebieten der Gefahrenabwehr tätig werden und vorrangig gegenüber den allgemeinen Ordnungsbehörden zuständig sind. Sonderordnungsbehörden bestehen in den Ländern etwa auf dem Gebiet des Abfallrechts, des Bauordnungsrechts, Wasserrechts, Bergrechts oder Immissionsschutzrechts. Sie wenden nach dem Grundsatz der Subsidiarität neben ihren Spezialgesetzen das allgemeine für die Ordnungsbehörden geltende Recht an, sofern das Spezialgesetz keine abschließende Regelung enthält.
Sonderordnungsbehörden gibt es auf Bundes- und auch auf Landesebene. Auf Bundesebene bestehen
als Sonderordnungsbehörden etwa die Wasser- und Schifffahrtsämter, die Luftaufsichtsbehörden, das Kraftfahrtbundesamt, das Bundesamt für Güterverkehr, das Zollkriminalamt und das Bundesamt für den Verfassungsschutz.
Auch die Polizei kann als Sonderordnungsbehörde tätig werden. Sie ist etwa Sonderordnungsbehörde für den Vollzug des Versammlungsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Waffengesetzes.




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