Sonderordnungsbehörden Behörden, die auf spezialgesetzlichen Gebieten der Gefahrenabwehr tätig werden und vorrangig gegenüber den allgemeinen Ordnungsbehörden zuständig sind. Sonderordnungsbehörden bestehen in den Ländern etwa auf dem Gebiet des Abfallrechts, des Bauordnungsrechts, Wasserrechts, Bergrechts oder Immissionsschutzrechts. Sie wenden nach dem Grundsatz der Subsidiarität neben ihren Spezialgesetzen das allgemeine für die Ordnungsbehörden geltende Recht an, sofern das Spezialgesetz keine abschließende Regelung enthält.
Weitere Begriffe : Opferentschädigungsgesetz | Besteuerungsmaßstab | Deckungsprozess |
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