Positive Bedingung diejenige Form der Bedingung, bei der die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts davon abhängig gemacht ist, dass ein zukünftiges ungewisses Ereignis eintritt (z.B. Heirat); i.G. zur negativen Bedingung, bei der die Rechtswidrigkeit von dem Nichteintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängt.
Weitere Begriffe : repressives Verbot | Garantiefunktion | Börsentermingeschäft |
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