Potestativbedingung liegt vor, wenn bei einem Rechtsgeschäft der Bedingungseintritt und damit die Wirksamkeit ausschließlich im freien Belieben der anderen Seite steht, vgl. § 495 I BGB. Ein Rechtsgeschäft mit einer derartigen Wollensbedingung ist aber nur ausnahmsweise anzunehmen, etwa bei Einräumung eines Ankaufs- oder Wiederkaufsrechts.
Weitere Begriffe : Verantwortlichkeit | Teilschuldnerschaft | Notanwalt |
MMnews
|