Potsdamer Abkommen

Auf der Potsdamer Konferenz (2. 7. bis 2. 8. 1945) wurden nach der Kapitulation Deutschlands von den Vertretern und Aussenministern der Siegermächte USA, GrossBritannien und Russland (ohne Frankreich) u. a. folgende Beschlüsse übr die gemeinsame Politik hinsichtlich Deutschlands gefasst: Entwurf eines Friedensvertrages, Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen, Unterstellung des nördlichen Teiles Ostpreussens mit Königsberg unter die sowjetrussische, Ostdeutschlands bis zur Oder-Neisse-Linie unter polnische Verwaltung; Bestimmungen über Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Demokratisierung, Demontage, Reparation und Umsiedlungen. Das P. A. wurde von den beteiligten Staaten nicht ratifiziert.

Im P.A. vom 2.8.1945 legten Grossbritannien, die USA u. die Sowjetunion die künftige Politik für das besiegte Deutschland fest (u.a. Aburteilung der Kriegsverbrecher, Entnazifizierung, Industrieentflechtung, Reparationen). Die oberste Regierungsgewalt für Deutschland sollte von den Siegermächten ausgeübt werden, als deren gemeinsames Organ der aus den Militärbefehlshabern der Besatzungszonen gebildete Kontrollrat eingerichtet wurde. Er war für alle Angelegenheiten zuständig, die Deutschland als Ganzes betrafen; seine Gesetze u. Anordnungen, die einstimmig gefasst werden mussten, wurden von den Militärbefehlshabern in den Besatzungszonen vollzogen. Für die Vier-Sektoren-Stadt Berlin, die keiner Besatzungszone zugeteilt wurde, war eine gemeinsame Verwaltung durch die Alliierte Kommandantur vorgesehen. Der Kontrollrat stellte im Frühjahr 1948 nach dem Auszug der Sowjetunion u. der dadurch eingetretenen Beschlussunfähigkeit seine Tätigkeit ein; die Alliierte Kommandatur für Berlin, aus der sich die Sowjetunion gleichfalls 1948 zurückgezogen hatte, besteht nur noch aus den Vertretern der 3 Westmächte. Von der Vier-Mächte-Kontrolle blieb das Gebiet östlich der Oder- Neisse-Linie ausgeklammert. Der nördliche Teil Ostpreussens wurde der Sowjetunion, die übrigen Gebiete wurden Polen zur Verwaltung übertragen. Die endgültige Regelung wurde einem Friedensvertrag Vorbehalten.

ist die Sammelbezeichnung für eine Reihe von zwischen dem 17. 7. 1945 und dem 2. 8. 1945 von Großbritannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion abgeschlossenen Vereinbarungen über die Folgerungen aus der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Lit.: Köbler G., Ziel Wörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005

Vom 17. 7. - 2. 8. 1945 fand in Potsdam eine Konferenz der Regierungschefs der USA, der UdSSR und Großbritanniens statt, auf der mit dem P. A. eine Reihe von Vereinbarungen über die aus der militärischen Niederwerfung Deutschlands zu ziehenden Folgerungen zustande kamen. Bis zur Wiedervereinigung waren von Bedeutung die territorialen Vereinbarungen dieser Konferenz, insbes. die Vereinbarungen über das ehem. Ostpreußen und die Westgrenze Polens. Der Entwurf eines Friedensvertrags wurde dem Rat der Außenminister der Alliierten übertragen. Die Gültigkeit des P. A. ist wiederholt von den Alliierten wegen angeblicher Nichteinhaltung in Frage gestellt worden. Inzwischen ist das P. A. durch die Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland insgesamt überholt.




Vorheriger Fachbegriff: Potestativbedingung | Nächster Fachbegriff: POZ-System


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen