Präzedenzfall

(lat.: praecedere voran-, vorausgehen); Fall, dessen Behandlung für künftige ähnliche Fälle als Beispiel oder Vorbild dient. « Präjudiz.

(lat. praecedere = vorausgehen), Musterfall, der für spätere ähnliche Fälle richtungweisend ist. Fallrecht.

(vorangehender Fall) Präjudizien.

(vorangehender Fall) ist das frühere Geschehen, das sich (bei Rechtmäßigkeit) wegen des allgemeinen Gleichheitssatzes durch die Art seiner Behandlung auf ein späteres Geschehen auswirken kann. Lit.: Cross, R., Precedent in English law, 4. A. 1991, Neudruck 2004

wird ein Fall (Vorfall, Rechtsfall) genannt, dessen Beurteilung oder gerichtliche Entscheidung für künftige Fälle gleicher Art als Beispiel oder Vorbild dient (Präjudizien).




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