Prekarium(lat.), unserem Recht ein unbekanntes Rechtsverhältnis, wonach jemand freiwillig einem anderen (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung einer Befugnis widerruflich überträgt.
Weitere Begriffe : Gläubigermehrheit | Disziplinarbefugnis | Begründung |
MMnews
|