PrisenrechtUnter Prisen versteht man im Seekriegsrecht die von den Kriegführenden beschlagnahmten Schiffe und Waren. Das P. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Zulässigkeit der Beschlagnahme und Einziehung von Prisen regeln (Konterbande).
Weitere Begriffe : Extensive Interpretation | Untervermächtnis | Bundesautobahnen |
MMnews
|