Privilegierte Bauvorhabensind die in § 35 I BauGB genannten Vorhaben im Außenbereich (Baubeschränkungen). Sie sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Weitere Begriffe : Abtrennung | Restriktive Interpretation | Vollversammlung |
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