Produzent (lat.: producere = vorwärtsführen, hervorbringen); der gewerbliche Hersteller einer Ware. Er haftet bei einer mangelhaften Ware für die durch ihren Gebrauch verursachten Folgeschäden (Konstruktionsfehler, Instruktionsfehler, Fabrikationsfehler; z.B. Unfallschaden durch geplatzte Reifen). Da zwischen P. und Verbraucher i. d. R. keine vertraglichen Beziehungen bestehen, haftet der P. nicht aus Vertragsverletzung, sondern nur aus unerlaubter Handlung; zugunsten des Verbrauchers braucht dieser jedoch einVerschulden des P. nicht nachzuweisen, sondern der P. muß beweisen, daß ihn kein Verschulden trifft.
Weitere Begriffe : Standesgerichtsbarkeit | Dienstfahrt | personales Substrat |
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