Prolongation
(lat.), Verlängerung, bes. einer Zahlungsfrist, Stundung. Im Börsenhandel wird durch P. die endgültige Abwicklung eines Termingeschäftes hinausgeschoben (P.sgeschäft), Prolongationswechsel.
Verlängerung (der Laufzeit), Stundung
nennt man die Verlängerung der Vereinbarungen über eine Wechselverbindlichkeit (namentlich über die Laufzeit des Wechsels). Sie wird meist durch Ausstellung eines Prolongationswechsels (Erneuerungswechsels) an Stelle des bei Verfall nicht bezahlten Wechsels vorgenommen werden; damit ist eine Stundung der Wechselforderung verbunden.
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