Proporz

(lat.: proportio entsprechendes Verhältnis, Ebenmaß); Verteilung von Sitzen und Ämtern nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen bzw. der Partei- oder Konfessionszugehörigkeit oder ähnlichem. Zulässig bei der Besetzung politischer Ämter, nicht jedoch bei der Einstellung von Beamten.

Verhältnis (insbesondere der Zahl der Angehörigen einer gesellschaftlichen Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium z.B. Parteienproporz in Bezug auf die Verteilung der gut besoldeten öffentlichen Ämter in korruptionsgefährdeten Ländern) Lit.: Didczuhn, A., Der Grundsatz der proportionalen föderalen Parität, 1990




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