Prorogation

Siehe auch: Gerichtsstandsvereinbarung

(lat. prorogare = verlängern), ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien im Zivilprozess, wodurch ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges zuständig wird. Nur vorgesehen, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt und kein ausschliesslicher Gerichtsstand gegeben ist, §§ 38, 40 ZPO. Zuständigkeitsvereinbarung.

Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstand

Gerichtsstandsvereinbarung.

ist eine Zuständigkeitsvereinbarung zwischen Prozessparteien.




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