Prozesstaktikist das taktische Verhalten eines Beteiligten im Prozess. P. ist zulässig. Sie darf aber die Rechtsordnung nicht verletzen. Prozessverschleppung Lit.: Rinsche, F., Prozesstaktik, 4. A. 1999
Weitere Begriffe : Ersatzgeschäft | Bundesverfassungsrichter | Kindesannahme |
MMnews
|