Prüfungstermin eine Verhandlung vor dem Konkursgericht (Konkursverfahren), in der die angemeldeten Forderungen unter Mitwirkung des Konkursverwalters, des Gemeinschuldners und der Konkursgläubiger geprüft werden (§ 141 Konkursordnung). Das Ergebnis wird in die Konkurstabelle eingetragen. Für nachträglich angemeldete Forderungen findet unter Umständen ein besonderer P. statt (§ 142 Konkursordnung).
Weitere Begriffe : Sofortmassnahmen | Aufopferung | Verbot |
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