Qualifizierte Mehrheitenabweichend von regelmässig genügenden einfachen Mehrheiten, sind vom GG für Entscheidungen von besonderer Bedeutung vorgeschrieben. So bedürfen z.B. Verfassungsänderungen einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat (Art. 79 II).
Weitere Begriffe : Form des Rechtsgeschäfts | Bremsen | verkehrsrichtiges Verhalten |
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