Qualifiziertes Geständnis im Zivilprozess ein Geständnis mit einem Zusatz, der die Rechtswirkung des Geständnisses aufhebt. Beispiel: Der Beklagte gesteht Abschluss eines Kaufvertrages zu, behauptet aber, dass er gewandelt habe (Wandelung). § 289 ZPO.
Weitere Begriffe : Nutzungsherausgabe | Taubheit | Non liquet |
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