Räterepublik
republikanische Verfassung mit
ist die auf dem im ausgehenden 19. Jh. entstandenen Rätesystem aufgebaute (rechtstatsächlich bisher gescheiterte) Republik. Dabei sind vielfach die Räte die von den Arbeitern in den Betrieben gewählten Vertreter, die in Vollversammlungen und mit Hilfe von Ausschüssen und Kommissaren die Gewalt bis zur endgültigen Verwirklichung des Sozialismus ausüben sollen. Die Räte haben ein imperatives Mandat und sind jederzeit abberufbar. Lit.: Heinze, R., Die Berliner Räterepublik, 2002
Rätesystem.
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