Vollversammlung

Der Begriff wird hauptsächlich im Vereins- und Gesellschaftsrecht verwendet. Er besagt, dass die im Gesetz oder in der autonomen Satzung für die Einberufung einer Mitgliederversammlung (Aktionärsversammlung, Gesellschafterversammlung) vorgeschriebenen Formalitäten, z.B. Wahrung einer bestimmten Einladungsfrist, Einladungsschreiben, Mitteilung der Tagesordnung usw., nicht eingehalten werden müssen, wenn sich sämtliche Mitglieder der Vereinigung versammeln und sich widerspruchslos an der Beratung und Beschlussfassung beteiligen.

Plenum; - der UN Vereinte Nationen.




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