Rücktrittseinrede Leistungsverweigerungsrecht des Käufers bzw. des Bestellers hinsichdich des Kaufpreises bzw. des Werklohnes nach Verfristung eines ansonsten wegen Mängeln der Leistung berechtigten Rücktritts (§§ 438 Abs. 4 S. 2, 634 a Abs. 4 S. 2 BGB). Ist der Leistungs- bzw. Nacherfüllungsanspruch des Käufers bzw. Bestellers verjährt, wird ein von ihm wegen Mängeln der Kaufsache bzw. des Werks erklärter
Weitere Begriffe : Ingebrauchnahme von Fahrzeugen | Sicherheitsprüfung | Entsorgung |
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