Untersuchungs- und Rügepflicht. (§§ 377f. HGB) ist beim Handelskauf die zur Erhaltung der Mängelrechte erforderliche Obliegenheit zur Anzeige der Fehler einer Ware. Lit.: Lammich, K., Sachmängelhaftung und Rügeobligation, 2000; Vogel, H., Die Untersuchungs- und Rügepflicht im UN-Kaufrecht, 2000 Mängelrüge.
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Weitere Begriffe : Nachholen der Begründung | Fernsehwerk | Unterhaltspflicht gegenüber dem nichtehelichen Kind
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