Rabatt (Skonto)

Nachlaß, den ein Kaufmann auf einen Preis gewährt. Dies darf nicht beliebig geschehen. Vielmehr ordnet das Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz) an, daß ein Rabatt nur aus folgenden Gründen gewährt werden darf: bei alsbaldiger Barzahlung, an Wiederverkäufer, Großabnehmer und Arbeitnehmer des Kaufmanns. Für den Barzahlungsrabatt ist eine Höchstgrenze von drei Prozent vorgeschrieben. Er muß außerdem sofort vom Preis abgezogen, oder es müssen darüber Rabattmarken ausgegeben werden.




Vorheriger Fachbegriff: Rabatt | Nächster Fachbegriff: Rabattfreibetrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen