Raiffeisenkasseeine nach dem Begründer (Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, *1818, 11888) der landwirtschaftlichen Genossenschaftsbewegung benannte Genossenschaft, die als Kreditinstitut (Spar- und Darlehenskasse) insbesondere die Förderung der Landwirtschaft durch Kreditgewährung an Landwirte bezweckt. Die R.n sind in Raiffeisenverbänden zusammengeschlossen.
Weitere Begriffe : Verfall-, Ausschluss- o. Verwirkungsfristen | Atomenergie | Hierarchieprinzip |
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