Raumfahrt

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) in Köln nimmt als beliehener Unternehmer die Aufgaben der für Raumfahrtangelegenheiten zuständigen obersten Bundesbehörden bei Planung und Durchführung der Raumfahrt im nationalen und internationalen Bereich wahr (RaumfahrtaufgabenübertragungsG i. d. F. v. 22. 8. 1998, BGBl. I 2510). Das Recht der Raumfahrt ist überdies Gegenstand des sich entwickelnden Weltraumrechts.




Vorheriger Fachbegriff: Raumcharter | Nächster Fachbegriff: Raumfahrzeug


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen