RaumfahrtDas Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) in Köln nimmt als beliehener Unternehmer die Aufgaben der für Raumfahrtangelegenheiten zuständigen obersten Bundesbehörden bei Planung und Durchführung der Raumfahrt im nationalen und internationalen Bereich wahr (RaumfahrtaufgabenübertragungsG i. d. F. v. 22. 8. 1998, BGBl. I 2510). Das Recht der Raumfahrt ist überdies Gegenstand des sich entwickelnden Weltraumrechts.
Weitere Begriffe : Arzneimittelrecht | Einnahmen | Körperliche Unversehrtheit |
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