Raumcharter im Seerecht ein Seefrachtvertrag in der Form eines Chartervertrages, bei dem ein bestimmt bezeichneter Raum des Schiffes "verfrachtet" wird, §556Nr. 1HGB. Die Urkunde des schriftlichen Vertrages ist die sog. Charterpartie.
Weitere Begriffe : Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft | imperium | Konjunkturpaket |
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