Reaktionszeit

Anhalteweg, Bremsansprechzeit, Bremsverzögerung, Geschwindigkeit, Berechnung, Schrecksekunde. Unter Reaktionszeit versteht man die Zeit, welche zwischen dem Erkennen einer bestimmten Verkehrssituation (Signal, Gefahr usw.) und der zu ihrer Beherrschung bestimmten Reaktion (z. B. Betätigung des Lenkrades, des Bremspedals) vergeht. Je größer das Reaktionsvermögen ist, um so geringer kann die Reaktionszeit und damit der Sicherheitsabstand bemessen werden. Die Reaktionszeit wird oft fälschlich Schrecksekunde genannt. Ihr folgen Betätigungs- und (Brems-)Ansprechzeit. Bei erwartetem Hindernis kann die Reaktionszeit aufmerksamer Fahrer ca. 0,5 sec, bei unerwarteter Gefahr 1 sec oder mehr betragen, die Vollbremsung kann deshalb frühestens nach 1 bis 3 Sekunden beginnen (der BGH hat allerdings im Jahre 1969 eine Reaktionszeit von 0,7-0,8 sec, in der Regel maximal 1 sec für angebracht gehalten). Im Großstadtverkehr kann bei Anwendung der dort erforderlichen gesteigerten Aufmerksamkeit und einem hohen Reaktionsvermögen eine Reaktions- und Bremsansprechzeit von 0,75 Sekunden als ausreichend angesehen werden. Bei erwarteter oder zu erwartender Gefahr wird nur eine Reaktionszeit, aber keine Schrecksekunde zugebilligt.

ist die zwischen einem äußeren Reiz und der daraufhin erfolgenden Reaktion eines Menschen (oder sonstigen Lebewesens) verstreichende Zeit. Sie beträgt meist 0,1-0,2 Sekunden. Die durchschnittliche R. ist bei der Frage, ob ein Unterlassen im Rahmen eines raschen Geschehensablaufs (z.B. Verkehrsunfall) schuldhaft ist, bedeutsam. Lit.: Draksal, M., Reaktionszeit-Training, 2003




Vorheriger Fachbegriff: Reaktion | Nächster Fachbegriff: Reaktionszeit und Schrecksekunde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen