Sicherheitsabstand

Abstand. Unter Sicherheitsabstand versteht man den Abstand, den ein Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer (in der Regel: Fahrzeug) voraus oder seitlich zur Vermeidung von Unfällen einzuhalten hat.

Verkehrsrechtlicher Begriff, der den von Fahrzeugführern einzuhaltenden Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bezeichnet. Gemäß § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Nach der Rechtsprechung beträgt ein ausreichender Abstand die bei normalen Verkehrsverhältnissen in 1,5 s durchfahrene Strecke. Als Faustregel gilt: Mindestabstand = halber Tacho-wert. Ein erhebliches Unterschreiten des einzuhaltenden Sicherheitsabstands von weniger als 2/10 des halben Tachowertes kann zur Verhängung eines Regelfahrverbotes führen. Besonderheiten gelten
Air bestimmte Kfz wie Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7m Länge. Diese müssen außerhalb geschlossener Ortschaften zudem ständig so großen Abstand von vorausfahrenden Kfz halten, dass ein überholendes Kfz einscheren kann, sofern nicht mehr als ein Fahrstreifen für ihre Richtung vorhanden oder das Überholen auf der Strecke verboten ist (§ 4 Abs. 2 StVO). Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen zudem auf Autobahnen mindestens 50 m Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO).




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