SchuldhaftWährend in vor dem 13. Jh. bürgerlichen Sachen eine Schuld noch Friedlosigkeit zur Folge hatte, kam danach die Schuldknechtschaft auf, bei der der zahlungsunfähige Schuldner in ein Arbeitsverhältnis zum Gläubiger kam. Hieraus entwickelte sich die Sch., auch als Schulddienstbarkeit bezeichnet. Der Schuldner wurde zum Pfand in der Hand des Gläubigers. Mitte 19. Jh. abgeschafft.
Weitere Begriffe : Gefälle | Unbewegliche Sache | Zuständigkeit, internationale |
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