Realgemeinde

ist im Verwaltungsrecht die auf einem sachenrechtlichen Verhältnis ihrer Mitglieder aufbauende Gemeinde (z.B. Markgenossenschaft), bei der z.B. (nur) die jeweiligen Eigentümer bestimmter Grundstücke Gemeindeglieder sind. Lit.: Wagenhojf, A., Der Wald in der Bovender Flur, 1990




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