Beleidigung durch eine Tätigkeit. Verbalinjurie. Beleidigung durch tatsächliches Handeln (z.B. Tippen an die eigene Stirne, Herausstrecken der Zunge, Zeigen des nach oben gestreckten Mittelfingers) Lit.: Petry, A., Körperverletzung und Injurie, 1912
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