RechtsakteAls Rechtsakt der EU wird jedes rechtlich relevante Handeln der Europäischen Union bezeichnet, sowohl Rechtsetzung (Europäische Gesetzgebung) als auch Einzelentscheidungen der Organe der EU (vgl. Art. 288 AEUV).
Weitere Begriffe : Wohnungsübergabe | Beamter im haftungsrechtlichen Sinne | Eigentümerversammlung |
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