Rechtsakte

Als Rechtsakt der EU wird jedes rechtlich relevante Handeln der Europäischen Union bezeichnet, sowohl Rechtsetzung (Europäische Gesetzgebung) als auch Einzelentscheidungen der Organe der EU (vgl. Art. 288 AEUV).




Vorheriger Fachbegriff: Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften bzw der Europäischen Union | Nächster Fachbegriff: Rechtsakzeptanz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen