Rechtsanwaltsfachangestellter

ist (ab 1.8. 1995) ein durch eine dreijährige Ausbildung qualifizierter Angestellter für einfachere, mehr technische als juristische Angelegenheiten eines Rechtsanwalts. Lit.: Gaßner, H./Meyer, R/Birkelbach, G., Ausbildungsund Arbeitsbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte, 4. A. 2005; Jakoby/Kruse/\'Jungbauer, Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte, 17. A. 2005




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