Rechtsgeschäft, mehrseitigesRechtsgeschäft, das aus aufeinander bezogenen Willenserklärungen mehrerer Personen besteht. Mehrseitige Rechtsgeschäfte sind der Vertrag und der Beschluss.
Weitere Begriffe : Vorkaufsfall | Aussageverweigerung | Fachaufsichtsbeschwerde |
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