Rechtsschutzanspruch

ist der Anspruch einer Partei (oder eines Beteiligten) gegen den Staat auf einen der Rechtslage entsprechenden Rechtsschutz (z. B. Möglichkeit einer Klageerhebung). Der von der Wissenschaft vor allem in den ersten Jahrzehnten des 20. Jh. viel behandelte R. ist nach Bestand und Umfang umstritten. Der Staat muss Verfahren und Einrichtungen (Gerichte) zur Durchsetzung des R. schaffen und unterhalten.




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