Rechtsvereinheitlichungist die Vereinheitlichung unterschiedlicher Rechte zu einer inhaltlichen Einheit. Lit.: Wagner, R., Die Vereinheitlichung des internationalen Privat- und Zivil Verfahrensrechts , NJW 2005, 1754
Weitere Begriffe : Antenne | Sachverständigenhaftung | Atomreaktor |
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