Rechtsvergleichung ist die vergleichende Betrachtung verschiedener Rechtsordnungen, insbesondere räumlich verschiedener, gleichzeitig geltender Rechtsordnungen. Der R. muss die Ermittlung des fremden Rechts vorausgehen. Die eigentliche R. kann genealogisch (entwicklungsgeschichtlich) oder institutionell (auf einzelne Institute bezogen) erfolgen, wobei es in der Regel besonders sinnvoll ist, die Gründe und Voraussetzungen einer verschiedenartigen Gestaltung zu erforschen. Lit.: Zweigert, K./Kötz,H., Einführung in die Rechtsver- gleichung, 3. A. 1996; David/Grasmann, Die großen Rechtssysteme der Gegenwart, 2. A. 1988; Sacco, R., Einführung in die Rechtsvergleichung, 2001; Brand, O., Grundfragen der Rechtsvergleichung, JuS 2003, 1083; Koch, H./Magnus, U./Winkler von Mohrenfels, R, IPR und Rechts Vergleichung, 3. A. 2004
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