Rechtswegerschöpfung eine regelmässige Zulässigkeitsvoraus- setzung der Verfassungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer darf deshalb die ihm offenstehenden prozessualen Möglichkeiten zur Rüge von Grundrechtsverletzungen nicht versäumt haben, indem er z.B. ein zulässiges Rechtsmittel nicht eingelegt hat.
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