Redaktionsgeheimnis
Redakteur.
das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Presseorganen und privaten Informanten, ist Teil der Pressefreiheit. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bedarf die Presse auch privater Informationsquellen. Diese stehen ihr aber nur zur Verfügung, wenn der Informant sich grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das ,Redaktionsgeheimnis1 gewahrt wird.
Zeugnisverweigerungsrecht (d. Redakteurs).
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