Redaktionsstatute

Im Arbeitsrecht :

sollen der inneren Pressefreiheit dienen, d. h. der Absicherung der Position der Redakteure gegenüber den Verlegern, bisweilen auch den Chefredakteuren, sowie der Demokratisierung der Massenmedien. Zumeist werden Organe der Mitsprache u. Mitbestimmung konstituiert, da die Betriebsräte in Tendenzunternehmen kein Mitbestimmungsrecht haben (Plander NJW 80, 1084). Ihre Zulässigkeit u. rechtl. Ausgestaltung ist umstr.




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