Reflexrecht Ausstrahlungswirkung einer ausschliesslich im öffentlichen Interesse erlassenen Rechtsvorschrift, die dem einzelnen keine Rechtsposition einräumt (z. B. baurechtliche Bestimmungen über Hofraumgrössen wirken auf die Nachbarn, ohne ihnen einen klagbaren Rechtsanspruch einzuräumen).
Weitere Begriffe : überholend | pflichtgemäßes Alternativverhalten | Verbrechen im Amt |
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