Reform

(lat.: reformare = umgestalten); Veränderung einer bestehenden Ordnung, die im Gegensatz zur Revolution nicht durch einen gewaltsamen Umsturz erfolgt, sondern sich allmählich innerhalb eines bestehenden Systems vollzieht.




Vorheriger Fachbegriff: Reflexrecht | Nächster Fachbegriff: Reformatio in peius


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen