Regierungsakte

auch Massnahmen der auswärtigen Gewalt, die nach früherer Doktrin justizfrei waren, werden unter der Herrschaft des Grundgesetzes von der Rechtsweggarantie mitumfasst. Freilich hat die gerichtliche Überprüfung den politischen Gestaltungsspielraum der Regierungsorgane zu beachten.




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