Reichsjustizgesetze

Sammelbezeichnung für die vier 1877 zur Schaffung eines reichseinheitlichen Prozessrechts nach der Gründung des Deutschen Reichs am 18. 1. 1871 verkündeten Verfahrensregelungen Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Konkursordnung.

werden die am 1. 10. 1879 gleichzeitig in Kraft getretenen grundlegenden Gesetzgebungswerke genannt, die Verfassung und Verfahren der Gerichte regelten und die (mit erheblichen zwischenzeitlichen Änderungen) noch heute Gültigkeit haben, nämlich das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 1. 1877, die Zivilprozessordnung vom 30. 1. 1877 und die Strafprozessordnung vom 1. 2. 1877.




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